Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich der AGB

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Lennart Seitz, ETH-Services, Finkenweg 4, 26160 Bad Zwischenahn, Tel.: +49 (0) 151 – 41654171, E-Mail: support@eth-services.de (im Folgenden „ETH-Services“) und dem Kund:innen gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
  2. ETH-Services ist bemüht ein offenes und inklusives Umfeld für alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten zu bieten. Deshalb ist uns die Klarstellung wichtig, dass mit den Formulierungen in diesen AGB, soweit sie geschlechterspezifisch sind, jeweils alle Geschlechter und Geschlechtsindentitäten unserer Kundinnen und Kunden gemeint sind. Um eine Wirksamkeit dieser AGB zu gewährleisten, mussten wir jedoch auf die Verwendung von inklusiver Sprache verzichten.
  3. ETH-Services richtet sein Angebot sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der vertraglichen Leistung nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Kunde ist Unternehmer, soweit er als natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, beim Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  4. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn ETH-Services stimmt ihnen ausdrücklich mindestens in Textform zu.

§ 2 Änderungen der AGB

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind jederzeit möglich, um z.B. auf Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Marktverhältnisse in der Branche der IT-Services zu reagieren oder zur Beseitigung von aufgetretenen Auslegungszweifeln.
  2. Besteht zwischen ETH-Services und dem Kunden eine dauerhafte vertragliche Geschäftsbeziehung (Dauerschuldverhältnis) werden Änderungen und/oder Ergänzungen dem Kunden mindestens 1 Monat vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt und angeboten. Der Kunde kann diesen Änderungen zu stimmten. Unterbleibt eine Zustimmung, so gelten die alten AGB fort.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Die von ETH-Services dargebotenen (Dienst)Leistungen stellen lediglich eine unverbindliche Anpreisung der Leistungen und Produkte dar.
  2. Der Kunde kann aus den dargebotenen Leistungen und Produkten das für sich passende wählen und im Rahmen des Bestellprozesses einen entsprechenden verbindlichen Antrag zum Vertragsschluss an ETH-Services senden. Dieses verbindliche Angebot erfolgt über den Button „zahlungspflichtig bestellen“. Vor Abschicken des Angebotes kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „Ich habe die AGB gelesen und bin damit einverstanden“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
  3. ETH-Services schickt dem Kunden daraufhin per E-Mail eine automatische Bestellbestätigung zu. Darin wird die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt. Der Kunde kann die Bestellung über die Druckfunktion seines E-Mail-Programms für seine Unterlagen ausdrucken. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei ETH-Services eingegangen ist. Sie stellt noch keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch ETH-Services zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, wird dem Kunden der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) von ETH-Services auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 4 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag gilt zunächst für die vom Kunden bei Vertragsschluss gewählte Vertragslaufzeit von entweder einem (1) Monat, 12 Monaten oder 24 Monaten. Er verlängert sich still­schweigend um eine weitere Vertrags­pe­riode, bei einer Laufzeit von 24 Monaten allerdings lediglich um weitere 1 Monate, wenn der Vertrag nicht von einer Vertrags­partei mindestens in Textform zu dem Ende der erstma­ligen oder jeder darauf folgenden Vertrags­pe­riode gekündigt wird. Die Kündi­gungs­frist beträgt drei Monate bei einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten und 7 Tage bei einer Laufzeit von einem Monat.
  1. Beiden Parteien steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zu. Ein wichtiger Grund liegt für ETH-Services insbesondere in jedem Fall vor, in dem
  • der Kunde für zwei aufein­ander folgende Termine mit der Entrichtung der verein­barten Vergütung im Verzug ist oder der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht;
  • der Kunde zahlungs­un­fähig ist oder über sein Vermögen ein Insol­venz­ver­fahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insol­venz­ver­fahrens abgewiesen worden ist; nach Antrag auf Eröffnung des Insol­venz­ver­fahrens über das Vermögen des Kunden darf ETH-Services jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröff­nungs­antrag einge­treten ist, oder wegen einer Verschlech­terung der Vermö­gens­ver­hält­nisse des Kunden kündigen;
  • der Kunde gegen wesent­liche vertrag­liche Pflichten verstößt, insbe­sondere die vertrag­liche Pflicht, bei der Nutzung der vertrag­lichen Leistungen von ETH-Services das Recht zu beachten, und diesen Verstoß auch nach Abmahnung oder Benach­rich­tigung über die Sperrung der Inhalte durch ETH-Services nicht unver­züglich abstellt.
  1. Die Kündigung kann in Textform gemäß § 126b BGB oder mittels der entsprechenden Funktion im Server-Verwaltungsportal erklärt werden.

§ 5 Leistungsumfang

  1. ETH-Services erbringt Leistungen aus dem Bereich des Hosting (z.B. Virtuelle Server, Dedicated Server, Colocation). Der konkrete von ETH-Services vertraglich geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
  2. ETH-Services ist zur Erbringung der Leistungen auf IT-Infrastruktur angewiesen, die von Dritten bereitgestellt und betrieben wird und auf deren fehlerfreies Funktionieren ETH-Services keinen Einfluss hat. Es kann daher zu Störungen oder Beeinträchtigungen kommen, deren Ursache außerhalb des Einflussbereiches von ETH-Services liegt, insbesondere bei Störungen der Funktionsfähigkeit des Internets oder Einflüsse durch höhere Gewalt.
  3. Ist die Sicherheit des Betriebes, die Aufrechterhaltung der Integrität der Infrastruktur gefährdet oder sind Wartungsarbeiten geplant, kann ETH-Services den Zugang zu den Leistungen je nach den konkreten Umständen vorübergehend beschränken. ETH-Services wird den Kunden über die eigene Website und gesondert per E-Mail innerhalb einer angemessenen Frist informieren.
  4. ETH-Services wird die Verbindung zwischen dem Server i.S.d. der Produktbeschreibung und dem Internet verschaffen, gewähren und aufrecht­er­halten, damit die auf dem Server abgelegten Daten auf Anfrage von außen stehenden Rechnern im Internet (Clients) jederzeit und störungsfrei mittels der im Internet gebräuch­lichen Proto­kolle (http, ftp, smtp, nntp) in dem jeweilig anwend­baren Protokoll an den abrufenden Rechner weiter­ge­leitet werden.
  5. ETH-Services verpflichtet sich, die vom Kunden vertrags­gemäß gespei­cherten Daten über die von ETH-Services oder entsprechend eingesetzte Dritte (z.B. Rechenzentren) unter­haltene Netzver­bindung der Öffent­lichkeit zum Abruf über das Internet bereit­zu­halten. ETH-Services schuldet nicht den Erfolg des jewei­ligen Zugangs zu dem Dienst, soweit nicht ausschließlich das von ETH-Services betriebene Netz einschließlich der von ihm betrie­benen Netzver­bindung zu Netzen Dritter benutzt wird (internes Netz bis Edge-Router).
  6. ETH-Services trägt des Weiteren dafür Sorge, dass der Kunde die Möglichkeit des jeder­zei­tigen Zugriffs auf den Server hat. Hierzu vergibt ETH-Services einen Benut­zer­namen und ein Passwort an den Kunden, mit dem der Kunde seine Daten im Wege des Daten­transfers selbst­ständig speichern, ändern, ergänzen oder löschen kann (File Transfer Protocol – FTP). Aus Sicher­heits­gründen gibt ETH-Services dem Kunden zudem die Möglichkeit, sein Passwort zu ändern.
  7. ETH-Services stellt durch angemessene technische und organi­sa­to­rische Maßnahmen sicher, dass ein unerlaubter Zugriff durch Dritte auf den Server vermieden wird und der Server gegen Verlet­zungen des Schutzes perso­nen­be­zo­gener Daten und gegen Störungen (z.B. durch äußere Angriffe bedingt) gesichert ist. ETH-Services weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass hinsichtlich der IT-Sicherheit ein 100%iger Schutz nicht möglich ist. Eine solche Zusicherung gibt ETH-Services ausdrücklich nicht ab.
  8. Supportleistungen leistet ETH-Services nur nach gesonderter Vereinbarung zwischen den Parteien.
  9. Es kann im Rahmen der Leistungserbringung aus technischen Gründen erforderlich werden, dass dem Kunden zugeordnete IP-Adressen geändert werden müssen. ETH-Services schuldet deshalb nicht die Bereitstellung einer bestimmten IP-Adresse für die vom Kunden betriebenen Server/Dienste.

§ 6 Geschwin­digkeit und Verfüg­barkeit des Servers

  1. ETH-Services schuldet eine dem Stand der Technik entspre­chende Bandbreite der Verbindung zu dem nächsten Internet-​Knoten.
  2. ETH-Services ist zur Vornahme von Wartungs­ar­beiten berechtigt. Die Wartungsarbeiten erfolgen in der Regel in der Zeit zwischen 01:00 und 05:00 Uhr. Sofern für ETH-Services absehbar ist, dass Ausfall­zeiten für Wartung und Software- Updates länger als drei Stunden dauern, wird ETH-Services dies dem Kunden mindestens drei Tage vor Beginn der jewei­ligen Arbeiten mitteilen. Die Verfügbarkeit des Servers ist in der Zeit der Wartungsarbeiten eingeschränkt. Wartungsarbeiten beschränken sich dabei auf einen Zeitraum von maximal 4 Stunden pro Kalendermonat, es sei denn ETH-Services kündigt unter Einhaltung einer angemessenen Frist darüber hinausgehende Wartungsarbeiten an.
  3. Der ETH-Services erbringt die Anbindung der auf dem IT-System des Kunden abgelegten Daten an das Internet mit einer Verfügbarkeit von mindestens 95,00% im Jahresdurchschnitt unter Ausschluss von geplanter Nichtverfügbarkeit (z. B. Wartungszeiten). Eine höhere Verfügbarkeit kann sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung ergeben.

§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Das vom Kunden zu zahlende Entgelt ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Produkt- und Leistungsbeschreibung.
  2. Bei einer Überschreitung des vertraglich vereinbarten Datentransfervolumens (Traffic) durch den Kunden, ist ETH-Services berechtigt,dem Kunden ein sich aus der Leistungsbeschreibung ergebendes Entgelt für den zusätzlich in Anspruch genommen Traffic in Rechnung zu stellen.
  3. Das Entgelt ist vom Kunden monatlich im Voraus zu zahlen.
  4. Sämtliche Entgelte sind mit Erhalt der Rechnung fällig.
  5. Der Kunde kann die in Rechnung gestellten Entgelte per Kreditkarte, Paypal oder Banküberweisung zahlen.
  6. ETH-Services stellt dem Kunden elektronische Rechnungen in dem entsprechend benannten Teil des Server-Verwaltungsportals zur Verfügung. Darüber hinaus versendet ETH-Services Rechnungen ebenfalls als PDF-Dokument per E-Mail. Der Rechnungsversand per Post erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Die Mitteilung über den postalischen Rechnungsversand hat der Kunde mindestens in Textform anzuzeigen.

§ 8 Pflichten des Kunden

  1. Sollte es bei der Nutzung des Servers sowie der bereitgestellten Dienste zu Störungen kommen, so wird der Kunde ETH-Services von diesen Störungen unver­züglich in Kenntnis setzen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangs­daten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbe­sondere sind Benut­zername und Passwort so aufzu­be­wahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszu­schließen. Der Kunde verpflichtet sich, ETH-Services unver­züglich zu infor­mieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
  3. Als unbefugte Dritte gelten nicht die Personen, die die Dienste, die Gegen­stand dieses Vertrages sind, mit Wissen und Willen des Kunden nutzen.
  4. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber ETH Services ausschließlich richtige und vollständige Angaben zu machen. Änderungen dieser Daten hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen.
  5. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich regelmäßige Sicherheitskopien seiner/ihrer hinterlegten Daten anzufertigen, es sei denn es ist ausdrücklich vereinbart, dass ETH-Services die Aufgabe der Datensicherung für den Kunden übernimmt.
  6. Der Kunde wird die Infrastruktur (Netzwerke, CPUs, Speicherplatz) von ETH-Services nachhaltig und ressourcenschonend nutzen und dabei insbesondere offensichtlich vermeidbare Überlastungen unterlassen („fair use“).
  7. Der Kunde versichert, dass er bei der Nutzung der Angebote von ETH-Services die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften einhalten wird und keine Inhalte auf dem vertrags­ge­gen­ständ­lichen Speicher­platz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereit­stellung, Veröf­fent­li­chung und Nutzung gegen Straf­recht, Urheber­rechte, Marken- und sonstige Kennzeich­nungs­rechte oder Persön­lich­keits­rechte sowie behörd­liche Auflagen verstößt.
  8. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde Handlungen zu unterlassen, die den Betriebsablauf von ETH-Services beinträchtigen können. Dies umfasst insbesondere folgende Handlungen:
    • unerwünschter, massenhafter Versand von E-Mails;
    • Betrieb von Diensten zur Generierung von Kryptowärungen;
    • Speicherung und Zugänglichmachen von Inhalten, die einem gesetzlichen Verbot unterliegen;
    • Speicherung und Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Inhalten, zu deren Speicherung oder Verbreitung der Kunde nicht berechtigt ist;
    • kommerzieller Betrieb von Anonymisierungsdiensten (z.B. VPN-Netzwerke, Proxy-Server etc.);
    • Betrieb von Diensten für das Tor-Netzwerk („Onion-Dienste“, „Exit Nodes“);
    • Anbieten, Verbreiten oder Speichern von Inhalten, die gegen Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht oder Strafrecht verstoßen, insbesondere das unerlaubte Herunterladen oder Anbieten von Musik, Filmen, Software oder anderen urheberrechtlich geschützten Inhalten;
    • Anbieten, Verbreiten oder Speichern von rufschädigenden, beleidigenden, verleumderischen, diskriminierenden, menschenverachtenden, rassistischen, verfassungsfeindlichen, sexistischen, gewaltverherrlichenden oder (kinder)pornografischen Inhalten;
    • Anbieten, Verbreiten oder Speichern von Computerviren oder anderer Schadsoftware sowie sonstige Aktivitäten, die sich gegen die Sicherheit von IT-Systemen richten (z. B. Hacking, Portscans, Comand & Control Server).
  9. Dem Kunden ist es untersagt, die Server und bereitgestellten Dienste ganz oder teilweise (anonymen) Dritten zur Nutzung zu überlassen.

§ 9 Vorüber­ge­hende Sperrung

  1. ETH-Services ist berechtigt, die Anbindung der zur Verfügung gestellten Dienste zum Internet vorüber­gehend zu unter­brechen (Sperrung), falls ein hinrei­chender Verdacht auf rechts­widrige Inhalte oder Handlungen im Sinne von § 8 Abs. 2 und 6-9 vorliegt, aufgrund einer Abmahnung des vermeintlich Verletzten oder Ermitt­lungen staat­licher Behörden, es sei denn, die Abmahnung ist offen­sichtlich unbegründet.
  2. Die Sperrung ist, sofern technisch möglich und zumutbar, auf die vermeintlich rechts­ver­let­zenden Inhalte zu beschränken. Der Kunde ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unver­züglich zu benach­rich­tigen und aufzu­fordern, die vermeintlich rechts­wid­rigen Inhalte zu entfernen oder die Recht­mä­ßigkeit darzu­legen und gegebe­nen­falls zu beweisen.
  3. Die Sperrung ist aufzu­heben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder aber ETH-Services die Möglichkeit hatte, aufgrund des Verhaltens des Kunden den Vertrag außer­or­dentlich zu kündigen.

§ 10 Vertragsstrafe und Freistellungsanspruch

  1. Für jeden Fall der schuld­haften Zuwider­handlung gegen die Verpflichtung aus § 8 Abs. 8 verspricht der Kunde die Zahlung einer Vertrags­strafe in Höhe von [8000,00] EURO. Außerdem berechtigt ein schuld­hafter Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflich­tungen ETH-Services zur außer­or­dent­lichen Kündigung.
  2. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die Verpflichtung aus § 8 Abs. 8, ist er zur Unter­lassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des ETH-Services entstan­denen und noch entste­henden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung von ETH-Services von Schadensersatz- und Aufwen­dungs­er­satz­an­sprüchen Dritter, die durch den Verstoß verur­sacht wurden, verpflichtet. Die Freistel­lungs­ver­pflichtung umfasst auch die Verpflichtung, ETH-Services von Rechts­ver­tei­di­gungs­kosten (Gerichts- und Anwalts­kosten etc.) vollständig freizu­stellen. Sonstige Ansprüche von ETH-Services, insbe­sondere zur Sperrung der Inhalte und zur außer­or­dent­lichen Kündigung, bleiben unberührt.

§ 11 Mängel­haftung, sonstige Leistungs­störung und Haftung

  1. Der Kunde hat Mängel unverzüglich mindestens in Textform (z.B. E-Mail, Ticketsytsem) anzuzeigen. Der Mangel ist möglichst konkret zu beschreiben, sodass die Mangelanzeige für ETH-Services nachvollziehbar ist.
  2. Bei der Überlassung der Dienste und Ressourcen auf dem Server schließt ETH-Services jegliche verschul­den­su­n­ab­hängige Haftung für anfäng­liche Mängel des Servers aus. Spätere Einwen­dungen wegen offener oder verdeckter Mängel sind damit ausge­schlossen.
  3. Die Haftung wegen Unter­bre­chung, Störung oder sonstiger schadens­ver­ur­sa­chender Ereig­nisse, die auf Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­dienst­leis­tungen von ETH-Services oder Dritten, für die ETH-Services haftet, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für ETH-Services möglichen Rückgriffs gegen den jewei­ligen Telekom­mu­ni­ka­ti­ons­dienst­leis­tungs­an­bieter. ETH-Services haftet nicht für die Funkti­ons­fä­higkeit der Telekommunikationslei­tungen zu dem Server, bei Strom­aus­fällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einfluss­be­reich von ETH-Services stehen.
  4. ETH-Services haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechts­grund, nur, falls es eine vertrags­we­sent­liche Pflicht (Kardi­nal­pflicht) schuldhaft in einer den Vertrags­zweck gefähr­denden Weise verletzt oder für schuldhaft verur­sachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Des Weiteren gilt der Haftungs­aus­schluss in Absätzen 1 und 2 nicht für Schäden, die auf grobe Fahrläs­sigkeit oder Vorsatz zurück­zu­führen sind. Die Haftungs­be­schränkung gilt auch im Falle des Verschuldens der gesetzlichen Vertreter und Erfül­lungs­ge­hilfen von ETH-Services, wenn Ansprüche gegen diese geltend gemacht werden.
  5. Erfolgt die Verletzung einer vertrags­we­sent­lichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von ETH-Services auf solche vertragstypischen Schäden oder einen solchen typischen Schadens­umfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertrags­ab­schlusses vernünf­ti­ger­weise voraus­sehbar waren.
  6. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  7. Soweit der Kunde Unternemer, eine juristische Person oder ein öffentliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahre vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an ETH-Services gezahlt hat.

§ 12 Rechte­ein­räumung

  1. Soweit der Kunde Inhalte, die nach dem Urheber­rechts­gesetz (als Werk, Sammelwerk, Daten­bankwerk, Compu­ter­pro­gramm, Lichtbild, Datenbank, über verwandte Leistungs­schutz­rechte oder als abgeleitete Rechte von den genannten Rechten), Kunst­ur­he­ber­gesetz, Marken­gesetz oder über sonstige Schutz­rechte geschützt („geschützte Inhalte“) sind, räumt er die ETH-Services die Rechte nach Abs. 2 und 3 ein.
  2. Der Kunde gewährt ETH-Services das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, auf den Standort des jewei­ligen Servers (für Backup-​Kopien: auf den Ort ihrer Verwahrung) beschränkte, nicht ausschließ­liche Recht, die geschützten Inhalte zu Zwecken dieses Vertrages auf der Infrastruktur von ETH-Services zu verviel­fäl­tigen.
  3. Der Kunde gewährt ETH-Services das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, weltweite, nicht ausschließ­liche Recht, die geschützten Inhalte auf dem Server und das daran angeschlossene Internet der Öffent­lichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffent­lichkeit Zugang zu den Diensten des Kunden von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils indivi­duell wählen, haben und diese Daten durch Herun­ter­laden vom Server von ETH-Services speichern können. Soweit nach Beendigung des Vertrages geschützte Inhalte von Dritten in Cache-​Speichern vorge­halten werden, wird diese Speicherung nicht mehr ETH-Services zugerechnet.

§ 13 Datenschutz und Geheimhaltung

  1. Die auf den Servern des Kunden abgelegten Daten gehören dem Kunden; ihm stehen sämtliche hieran bestehenden Eigentums- und Nutzungsrechte zu. ETH-Services wird grundsätzlich nicht auf die Daten des Kunden zugreifen oder diese verarbeiten noch ein Zurückbehaltungsrecht hieran geltend machen. Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden durch ETH-Services erfolgt ausschließlich wenn und soweit dies zwischen den Parteien im Rahmen eines diesem Vertrag beigefügten Vertrags zur Auftragsverarbeitung vereinbart ist.
  2. ETH-Services verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse, die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, strengstes Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit ETH-Services gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. ETH-Services verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern oder Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren.

§ 14 Widerrufsbelehrung

  1. Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das ETH-Services nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Gründe für das Erlöschen des Widerrufsrechts sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

Widerrufsrecht

Sie haben als Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Lennart Seitz, ETH-Services, Finkenweg 4, 26160 Bad Zwischenahn, Tel.: +49 (0) 151 – 41654171, E-Mail: support@eth-services.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

  1. Das Wiederrufsrecht des Kunden erlischt gem. § 356 Abs. 4 BGB, wenn ETH-Services die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch ETH-Services verliert.
  2. Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.


An Lennart Seitz, ETH-Services, Finkenweg 4, 26160 Bad Zwischenahn, E-Mail: support@eth-services.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()

Bestellt am ()/erhalten am ()

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Dieses Muster-Widerrufsformular können Sie auch auf unserer Website herunterladen.

§ 15 Sonderregelungen für Colocation

Die Bereitstellung von IT-Infrastruktur (z. B. Stellplatzflächen oder Racks) im Rechenzentrum (Colocation) erfolgt nur nach einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Auf Verträge zwischen ETH-Services und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
  2. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und ETH-Services der Sitz von ETH-Services.
  3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Stand: 18.11.2023 gültig ab 1.1.2024

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