§ 1Geltungsbereich der AGB
- (1)
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Lennart Seitz, ETH-Services, Finkenweg 4, 26160 Bad Zwischenahn, Tel.: +49 (0) 151 – 41654171, E-Mail: support@eth-services.de (im Folgenden „ETH-Services“) und dem Kunden gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
- (2)
ETH-Services ist bemüht ein offenes und inklusives Umfeld für alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten zu bieten. Deshalb ist uns die Klarstellung wichtig, dass mit den Formulierungen in diesen AGB, soweit sie geschlechterspezifisch sind, jeweils alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten unserer Kundinnen und Kunden gemeint sind. Um eine Wirksamkeit dieser AGB zu gewährleisten, mussten wir jedoch auf die Verwendung von inklusiver Sprache verzichten.
- (3)
ETH-Services richtet sein Angebot sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der vertraglichen Leistung nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Kunde ist Unternehmer, soweit er als natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, beim Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- (4)
Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn ETH-Services stimmt ihnen ausdrücklich mindestens in Textform zu.
§ 2Änderungen der AGB
- (1)
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind jederzeit möglich, um z.B. auf Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Marktverhältnisse in der Branche der IT-Services zu reagieren oder zur Beseitigung von aufgetretenen Auslegungszweifeln.
- (2)
Besteht zwischen ETH-Services und dem Kunden eine dauerhafte vertragliche Geschäftsbeziehung (Dauerschuldverhältnis) werden Änderungen und/oder Ergänzungen dem Kunden mindestens 1 Monat vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt und angeboten. Der Kunde kann diesen Änderungen zustimmen. Unterbleibt eine Zustimmung, so gelten die alten AGB fort.
§ 3Vertragsschluss
- (1)
Die von ETH-Services dargebotenen (Dienst)Leistungen stellen lediglich eine unverbindliche Anpreisung der Leistungen und Produkte dar.
- (2)
Der Kunde kann aus den dargebotenen Leistungen und Produkten das für sich passende wählen und im Rahmen des Bestellprozesses einen entsprechenden verbindlichen Antrag zum Vertragsschluss an ETH-Services senden. Dieses verbindliche Angebot erfolgt über den Button „zahlungspflichtig bestellen“. Vor Abschicken des Angebotes kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „Ich habe die AGB gelesen und bin damit einverstanden“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
- (3)
ETH-Services schickt dem Kunden daraufhin per E-Mail eine automatische Bestellbestätigung zu. Darin wird die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt. Der Kunde kann die Bestellung über die Druckfunktion seines E-Mail-Programms für seine Unterlagen ausdrucken. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei ETH-Services eingegangen ist. Sie stellt noch keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch ETH-Services zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, wird dem Kunden der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) von ETH-Services auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
- (4)
Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
- (5)
Bei der ersten Bestellung eines Kunden prüft ETH-Services die Bestellung vor ihrer Annahme und Bereitstellung einmalig, insbesondere auf Vollständigkeit und Plausibilität der Angaben sowie zur Vorbeugung von Missbrauch. Die Prüfung dauert in der Regel bis zu 24 Stunden. Die Zeit zwischen Zahlungseingang und Bereitstellung wird dem Kunden gutgeschrieben; die Vertragslaufzeit beginnt erst mit der Bereitstellung der Leistung. ETH-Services ist berechtigt, die Annahme einer Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
§ 4Laufzeit und Kündigung
- (1)
Der Vertrag wird für die vom Kunden bei Vertragsschluss gewählte Vertragslaufzeit von einem (1) Monat, 12 Monaten oder 24 Monaten geschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Bereitstellung der Leistung (§ 3 Abs. 5).
- (2)
Bei einer Vertragslaufzeit von einem Monat verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Bei einer Vertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der erstmaligen Laufzeit gekündigt werden; wird er nicht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann danach von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
- (3)
Beiden Parteien steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zu. Ein wichtiger Grund liegt für ETH-Services insbesondere in jedem Fall vor, in dem
- der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung im Verzug ist oder der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist, welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht;
- der Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist; nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden darf ETH-Services jedoch nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden kündigen;
- der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere die vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der vertraglichen Leistungen von ETH-Services das Recht zu beachten, und diesen Verstoß auch nach Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte durch ETH-Services nicht unverzüglich abstellt.
- (4)
Die Kündigung kann in Textform gemäß § 126b BGB oder über die Funktion „Kündigen“ in der Produktverwaltung des Kundenportals erklärt werden.
- (5)
Mit Wirksamwerden der Kündigung werden zum Kündigungsdatum sämtliche auf den Servern des Kunden gespeicherten Daten automatisch und unwiderruflich gelöscht. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine Daten rechtzeitig vor dem Kündigungsdatum zu sichern.
§ 5Leistungsumfang
- (1)
ETH-Services erbringt Leistungen aus dem Bereich des Hosting (z.B. Virtuelle Server, Dedicated Server, Colocation). Der konkrete von ETH-Services vertraglich geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
- (2)
ETH-Services ist zur Erbringung der Leistungen auf IT-Infrastruktur angewiesen, die von Dritten bereitgestellt und betrieben wird und auf deren fehlerfreies Funktionieren ETH-Services keinen Einfluss hat. Es kann daher zu Störungen oder Beeinträchtigungen kommen, deren Ursache außerhalb des Einflussbereiches von ETH-Services liegt, insbesondere bei Störungen der Funktionsfähigkeit des Internets oder Einflüsse durch höhere Gewalt.
- (3)
Ist die Sicherheit des Betriebes, die Aufrechterhaltung der Integrität der Infrastruktur gefährdet oder sind Wartungsarbeiten geplant, kann ETH-Services den Zugang zu den Leistungen je nach den konkreten Umständen vorübergehend beschränken. ETH-Services wird den Kunden über die eigene Website und gesondert per E-Mail innerhalb einer angemessenen Frist informieren.
- (4)
ETH-Services wird die Verbindung zwischen dem Server i.S.d. der Produktbeschreibung und dem Internet verschaffen, gewähren und aufrechterhalten, damit die auf dem Server abgelegten Daten auf Anfrage von außen stehenden Rechnern im Internet (Clients) jederzeit und störungsfrei mittels der im Internet gebräuchlichen Protokolle (http, ftp, smtp, nntp) in dem jeweilig anwendbaren Protokoll an den abrufenden Rechner weitergeleitet werden.
- (5)
ETH-Services verpflichtet sich, die vom Kunden vertragsgemäß gespeicherten Daten über die von ETH-Services oder entsprechend eingesetzte Dritte (z.B. Rechenzentren) unterhaltene Netzverbindung der Öffentlichkeit zum Abruf über das Internet bereitzuhalten. ETH-Services schuldet nicht den Erfolg des jeweiligen Zugangs zu dem Dienst, soweit nicht ausschließlich das von ETH-Services betriebene Netz einschließlich der von ihm betriebenen Netzverbindung zu Netzen Dritter benutzt wird (internes Netz bis Edge-Router).
- (6)
ETH-Services trägt des Weiteren dafür Sorge, dass der Kunde jederzeit auf seinen Server zugreifen kann. Hierzu erhält der Kunde Zugangsdaten zum Kundenportal sowie administrativen Zugriff (Root- bzw. Administrator-Zugang) auf das Betriebssystem seines Servers. Aus Sicherheitsgründen kann der Kunde seine Passwörter jederzeit ändern. Für die Konfiguration, Pflege und Absicherung des Betriebssystems und der von ihm installierten Software, insbesondere für das Einspielen von Sicherheitsupdates und die Konfiguration von Firewalls, ist der Kunde allein verantwortlich.
- (7)
ETH-Services stellt durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen sicher, dass ein unerlaubter Zugriff durch Dritte auf den Server vermieden wird und der Server gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten und gegen Störungen (z.B. durch äußere Angriffe bedingt) gesichert ist. ETH-Services weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass hinsichtlich der IT-Sicherheit ein 100%iger Schutz nicht möglich ist. Eine solche Zusicherung gibt ETH-Services ausdrücklich nicht ab.
- (8)
ETH-Services bietet Support über das Ticketsystem im Kundenportal und per E-Mail an. Tickets können vom Kunden jederzeit (24 Stunden an 7 Tagen) eröffnet werden. Bestimmte Reaktions- oder Bearbeitungszeiten werden nicht geschuldet; in der Regel werden Tickets innerhalb von vier Stunden beantwortet. Darüber hinausgehende Supportleistungen, insbesondere die Administration der Systeme des Kunden, erbringt ETH-Services nur nach gesonderter Vereinbarung.
- (9)
Es kann im Rahmen der Leistungserbringung aus technischen Gründen erforderlich werden, dass dem Kunden zugeordnete IP-Adressen geändert werden müssen. ETH-Services schuldet deshalb nicht die Bereitstellung einer bestimmten IP-Adresse für die vom Kunden betriebenen Server/Dienste.
- (10)
Die dem Kunden zugewiesenen IP-Adressen werden ihm für die Dauer des Vertrages zur Nutzung überlassen und verbleiben im Adressbestand von ETH-Services; ein Anspruch auf Übertragung oder Mitnahme der IP-Adressen besteht nicht. Mit Vertragsende fallen die IP-Adressen an ETH-Services zurück. Einträge für Reverse-DNS (PTR) sowie Einträge in der RIPE-Datenbank nimmt ETH-Services auf Anfrage des Kunden vor, soweit dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist.
§ 6Geschwindigkeit und Verfügbarkeit des Servers
- (1)
ETH-Services schuldet eine dem Stand der Technik entsprechende Bandbreite der Verbindung zu dem nächsten Internet-Knoten.
- (2)
ETH-Services ist zur Vornahme von Wartungsarbeiten berechtigt. Die Wartungsarbeiten erfolgen in der Regel in der Zeit zwischen 01:00 und 05:00 Uhr. Sofern für ETH-Services absehbar ist, dass Ausfallzeiten für Wartung und Software- Updates länger als drei Stunden dauern, wird ETH-Services dies dem Kunden mindestens drei Tage vor Beginn der jeweiligen Arbeiten mitteilen. Die Verfügbarkeit des Servers ist in der Zeit der Wartungsarbeiten eingeschränkt. Wartungsarbeiten beschränken sich dabei auf einen Zeitraum von maximal 4 Stunden pro Kalendermonat, es sei denn ETH-Services kündigt unter Einhaltung einer angemessenen Frist darüber hinausgehende Wartungsarbeiten an.
- (3)
ETH-Services erbringt die Anbindung der auf dem IT-System des Kunden abgelegten Daten an das Internet mit einer Verfügbarkeit von mindestens 99,00 % im Kalenderjahr. Verfügbarkeit bezeichnet die Erreichbarkeit des Servers des Kunden am Übergabepunkt des Netzes von ETH-Services zum Internet. Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten insbesondere
- Wartungsarbeiten nach Abs. 2;
- Störungen, deren Ursache außerhalb des Einflussbereiches von ETH-Services liegt (§ 5 Abs. 2), insbesondere Störungen in Netzen Dritter sowie Fälle höherer Gewalt;
- Angriffe Dritter auf die Infrastruktur von ETH-Services oder auf Systeme des Kunden (z. B. DDoS-Angriffe) sowie die zu ihrer Abwehr erforderlichen Maßnahmen;
- Ausfälle, die auf Software, Konfiguration, Inhalte oder Handlungen des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter zurückzuführen sind;
- Sperrungen nach § 9.
Maßgeblich für die Ermittlung der Verfügbarkeit sind die Aufzeichnungen des Monitoring-Systems von ETH-Services; dem Kunden bleibt der Nachweis einer abweichenden Verfügbarkeit unbenommen. Eine höhere Verfügbarkeit kann sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung ergeben.
- (4)
Wird die nach Abs. 3 zulässige Nichtverfügbarkeit in einem Kalenderjahr überschritten, schreibt ETH-Services dem Kunden auf dessen ausdrücklichen Antrag für jede volle Stunde der darüber hinausgehenden Nichtverfügbarkeit einen Tag Leistungszeit des betroffenen Produkts gut, höchstens jedoch einen Monat Leistungszeit je Ausfallereignis. Ein Ausfallereignis ist ein zusammenhängender Zeitraum der Nichtverfügbarkeit. Der Antrag ist mindestens in Textform (z. B. per Ticket) innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende des Ausfallereignisses zu stellen. Die Gutschrift erfolgt durch Verlängerung des laufenden Abrechnungszeitraums; eine Auszahlung erfolgt nicht. Solange sich der Kunde mit der Zahlung fälliger Entgelte in Verzug befindet, besteht kein Anspruch auf eine Gutschrift. Das Recht zur Minderung sowie Schadensersatzansprüche nach Maßgabe von § 11 bleiben unberührt; die Gutschrift wird hierauf angerechnet.
§ 7Vergütung und Zahlungsbedingungen
- (1)
Das vom Kunden zu zahlende Entgelt ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Produkt- und Leistungsbeschreibung.
- (2)
Im Entgelt ist ein Datentransfervolumen (Traffic) im Rahmen einer fairen Nutzung („Fair Use“) enthalten. Ein Datentransfervolumen von 5 bis 10 TB pro Monat ist dabei regelmäßig unproblematisch. Überschreitet die Nutzung dieses Maß dauerhaft, wird ETH-Services den Kunden zunächst kontaktieren, um eine passende Lösung zu vereinbaren; ein gesondertes Entgelt für zusätzlichen Traffic wird erst nach einer solchen Vereinbarung berechnet.
- (3)
Das Entgelt ist vom Kunden für den jeweils gewählten Abrechnungszeitraum im Voraus zu zahlen. Die Gutschrift der Wartezeit nach § 3 Abs. 5 erfolgt, indem der erste Abrechnungszeitraum erst mit der Bereitstellung der Leistung beginnt.
- (4)
Sämtliche Entgelte sind mit Erhalt der Rechnung fällig.
- (5)
Der Kunde kann die in Rechnung gestellten Entgelte per Kreditkarte, PayPal oder Banküberweisung zahlen.
- (6)
ETH-Services stellt Rechnungen ausschließlich elektronisch zur Verfügung: als PDF-Dokument im Kundenportal sowie per E-Mail. Der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu. Gegenüber Unternehmern werden Rechnungen in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen elektronischen Form ausgestellt. Ein Anspruch auf Rechnungsversand per Post besteht nicht.
§ 8Pflichten des Kunden
- (1)
Sollte es bei der Nutzung des Servers sowie der bereitgestellten Dienste zu Störungen kommen, so wird der Kunde ETH-Services von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
- (2)
Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Der Kunde verpflichtet sich, ETH-Services unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
- (3)
Als unbefugte Dritte gelten nicht die Personen, die die Dienste, die Gegenstand dieses Vertrages sind, mit Wissen und Willen des Kunden nutzen.
- (4)
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber ETH-Services ausschließlich richtige und vollständige Angaben zu machen. Änderungen dieser Daten hat der Kunde unverzüglich mitzuteilen.
- (5)
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich regelmäßige Sicherheitskopien seiner/ihrer hinterlegten Daten anzufertigen, es sei denn es ist ausdrücklich vereinbart, dass ETH-Services die Aufgabe der Datensicherung für den Kunden übernimmt.
- (6)
Der Kunde wird die Infrastruktur (Netzwerke, CPUs, Speicherplatz) von ETH-Services nachhaltig und ressourcenschonend nutzen und dabei insbesondere offensichtlich vermeidbare Überlastungen unterlassen („fair use“).
- (7)
Der Kunde versichert, dass er bei der Nutzung der Angebote von ETH-Services die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften einhalten wird und keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte sowie behördliche Auflagen verstößt.
- (8)
Insbesondere verpflichtet sich der Kunde Handlungen zu unterlassen, die den Betriebsablauf von ETH-Services beinträchtigen können. Dies umfasst insbesondere folgende Handlungen:
- unerwünschter, massenhafter Versand von E-Mails (Spam);
- Betrieb von Diensten zur Generierung von Kryptowährungen;
- Speicherung und Zugänglichmachen von Inhalten, die einem gesetzlichen Verbot unterliegen;
- Speicherung und Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Inhalten, zu deren Speicherung oder Verbreitung der Kunde nicht berechtigt ist;
- kommerzieller Betrieb von Anonymisierungsdiensten (z.B. VPN-Netzwerke, Proxy-Server etc.);
- Betrieb von Diensten für das Tor-Netzwerk („Onion-Dienste“, „Exit Nodes“);
- Betrieb offener Proxy-Server oder offener Mail-Relays;
- Betrieb offener DNS-Resolver, sofern diese nicht wirksam (z. B. durch Ratenbegrenzung) gegen Missbrauch geschützt sind oder zu Missbrauch (z. B. DNS-Amplification-Angriffen) beitragen;
- Phishing sowie das Anbieten oder Verbreiten von Inhalten, die der Täuschung oder dem Ausspähen von Zugangs- oder Zahlungsdaten dienen;
- Anbieten, Verbreiten oder Speichern von Inhalten, die gegen Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht oder Strafrecht verstoßen, insbesondere das unerlaubte Herunterladen oder Anbieten von Musik, Filmen, Software oder anderen urheberrechtlich geschützten Inhalten;
- Anbieten, Verbreiten oder Speichern von rufschädigenden, beleidigenden, verleumderischen, diskriminierenden, menschenverachtenden, rassistischen, verfassungsfeindlichen, sexistischen, gewaltverherrlichenden oder (kinder)pornografischen Inhalten;
- Anbieten, Verbreiten oder Speichern von Computerviren oder anderer Schadsoftware sowie sonstige Aktivitäten, die sich gegen die Sicherheit von IT-Systemen richten (z. B. Hacking, Netzwerk- und Portscans, Denial-of-Service-Angriffe, Command-and-Control-Server).
- (9)
Dem Kunden ist es untersagt, die Server und bereitgestellten Dienste ganz oder teilweise (anonymen) Dritten zur Nutzung zu überlassen.
- (10)
Der Kunde ist verpflichtet, auf Missbrauchsmeldungen (Abuse-Meldungen), die ETH-Services an ihn weiterleitet, innerhalb von 24 Stunden zu reagieren und die Ursache unverzüglich abzustellen.
§ 9Vorübergehende Sperrung
- (1)
ETH-Services ist berechtigt, die Anbindung der zur Verfügung gestellten Dienste zum Internet vorübergehend zu unterbrechen (Sperrung), falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte oder Handlungen im Sinne von § 8 Abs. 2 und 6-9 vorliegt, aufgrund einer Abmahnung des vermeintlich Verletzten oder Ermittlungen staatlicher Behörden, es sei denn, die Abmahnung ist offensichtlich unbegründet.
- (2)
Die Sperrung ist, sofern technisch möglich und zumutbar, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte zu beschränken. Der Kunde ist über die Sperrung unter Angabe der Gründe unverzüglich zu benachrichtigen und aufzufordern, die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.
- (3)
Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder aber ETH-Services die Möglichkeit hatte, aufgrund des Verhaltens des Kunden den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
- (4)
Gehen von einem Server des Kunden Angriffe oder sonstige Aktivitäten aus, welche die Sicherheit oder Integrität des Netzes von ETH-Services oder Dritter gefährden (z. B. ausgehende DDoS-Angriffe oder Spam-Versand), ist ETH-Services abweichend von Abs. 1 und 2 berechtigt, den Server ohne vorherige Abmahnung sofort ganz oder teilweise zu sperren. Der Kunde wird hierüber unverzüglich unter Angabe der Gründe informiert.
§ 10Vertragsstrafe und Freistellungsanspruch
- (1)
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung aus § 8 Abs. 8 verspricht der Kunde die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro. Außerdem berechtigt ein schuldhafter Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen ETH-Services zur außerordentlichen Kündigung.
- (2)
Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die Verpflichtung aus § 8 Abs. 8, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des ETH-Services entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie zur Freihaltung und Freistellung von ETH-Services von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, ETH-Services von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche von ETH-Services, insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.
§ 11Mängelhaftung, sonstige Leistungsstörung und Haftung
- (1)
Der Kunde hat Mängel unverzüglich mindestens in Textform (z. B. E-Mail, Ticketsystem) anzuzeigen. Der Mangel ist möglichst konkret zu beschreiben, sodass die Mangelanzeige für ETH-Services nachvollziehbar ist.
- (2)
Bei der Überlassung der Dienste und Ressourcen auf dem Server schließt ETH-Services jegliche verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel des Servers aus. Spätere Einwendungen wegen offener oder verdeckter Mängel sind damit ausgeschlossen.
- (3)
Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse, die auf Telekommunikationsdienstleistungen von ETH-Services oder Dritten, für die ETH-Services haftet, beruhen, ist beschränkt auf die Höhe des für ETH-Services möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter. ETH-Services haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telekommunikationsleitungen zu dem Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht im Einflussbereich von ETH-Services stehen.
- (4)
ETH-Services haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls es eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt oder für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Des Weiteren gilt der Haftungsausschluss in Absätzen 1 und 2 nicht für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Die Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ETH-Services, wenn Ansprüche gegen diese geltend gemacht werden.
- (5)
Erfolgt die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von ETH-Services auf solche vertragstypischen Schäden oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren.
- (6)
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
- (7)
Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person oder ein öffentliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an ETH-Services gezahlt hat.
- (8)
Für den Verlust von Daten haftet ETH-Services nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden (§ 8 Abs. 5) für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ETH-Services.
§ 12Rechteeinräumung
- (1)
Soweit der Kunde Inhalte, die nach dem Urheberrechtsgesetz (als Werk, Sammelwerk, Datenbankwerk, Computerprogramm, Lichtbild, Datenbank, über verwandte Leistungsschutzrechte oder als abgeleitete Rechte von den genannten Rechten), Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige Schutzrechte geschützt sind („geschützte Inhalte“), auf den Servern von ETH-Services speichert, räumt er ETH-Services die Rechte nach Abs. 2 und 3 ein.
- (2)
Der Kunde gewährt ETH-Services das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, auf den Standort des jeweiligen Servers (für Backup-Kopien: auf den Ort ihrer Verwahrung) beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte zu Zwecken dieses Vertrages auf der Infrastruktur von ETH-Services zu vervielfältigen.
- (3)
Der Kunde gewährt ETH-Services das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht übertragbare, weltweite, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte auf dem Server und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zu den Diensten des Kunden von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils individuell wählen, haben und diese Daten durch Herunterladen vom Server von ETH-Services speichern können. Soweit nach Beendigung des Vertrages geschützte Inhalte von Dritten in Cache-Speichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr ETH-Services zugerechnet.
§ 13Datenschutz und Geheimhaltung
- (1)
Die auf den Servern des Kunden abgelegten Daten gehören dem Kunden; ihm stehen sämtliche hieran bestehenden Eigentums- und Nutzungsrechte zu. ETH-Services wird grundsätzlich nicht auf die Daten des Kunden zugreifen oder diese verarbeiten noch ein Zurückbehaltungsrecht hieran geltend machen. Eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden durch ETH-Services erfolgt ausschließlich wenn und soweit dies zwischen den Parteien im Rahmen eines diesem Vertrag beigefügten Vertrags zur Auftragsverarbeitung vereinbart ist.
- (2)
ETH-Services verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse, die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, strengstes Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit ETH-Services gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. ETH-Services verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern oder Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren.
§ 14Widerrufsbelehrung
- (1)
Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das ETH-Services nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert. Die Gründe für das Erlöschen des Widerrufsrechts sind in Absatz (2) geregelt. In Absatz (3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Lennart Seitz, ETH-Services, Finkenweg 4, 26160 Bad Zwischenahn, Tel.: +49 (0) 151 – 41654171, E-Mail: support@eth-services.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
- (2)
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt gemäß § 356 Abs. 4 BGB, wenn ETH-Services die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Kunde vor Beginn der Erbringung ausdrücklich zugestimmt hat, dass ETH-Services mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch ETH-Services verliert.
- (3)
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Lennart Seitz, ETH-Services, Finkenweg 4, 26160 Bad Zwischenahn, E-Mail: support@eth-services.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.Dieses Muster-Widerrufsformular können Sie auch auf unserer Website herunterladen. AGB inkl. Muster-Widerrufsformular als PDF
§ 15Sonderregelungen für Colocation
Die Bereitstellung von IT-Infrastruktur (z. B. Stellplatzflächen oder Racks) im Rechenzentrum (Colocation) erfolgt nur nach einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien.
§ 16Schlussbestimmungen
- (1)
Auf Verträge zwischen ETH-Services und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
- (2)
Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und ETH-Services der Sitz von ETH-Services.
- (3)
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Stand: 11.10.2026